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Doch wenn er im Verhörzimmer sitzt und sagt: „Morgen wird wieder eine Bombe hochgehen, ich sag euch aber nicht, wo!“ Darf die Polizei diese Person dann wenigstens mit Musik beschallen? Sie dazu zwingen, stundenlang zu stehen? Sie nackt ausziehen? Also jene Methoden anwenden, die auch den US-Behörden in Guantánamo gestattet sind? Sie wären doch das gelindere Mittel, anstatt die Bombe hochgehen zu lassen, oder?
Manfred Nowak: Ja, ja, der berühmte theoretische Ticking-Bomb-Fall! Wir müssen uns loslösen von diesem „Robin-Hood-Polizisten“, den es in der Realität nicht gibt. Also meine klare Antwort: Nein, wir dürfen ihn nicht foltern. Und wir dürfen ihn auch nicht erniedrigend behandeln. Das sind absolute Verbote, und es hat historische und empirische Gründe, warum es sie gibt. Diese Abwägung: Je gefährlicher ein Mensch, desto mehr Druck ist zulässig – die darf es nicht geben. Die Schwelle ist für alle Menschen gleich. Für den Ladendieb wie für den Massenmörder. Die vorsätzliche Zufügung von Schmerzen und Leid ist für beide verboten. Das bedeutet aber nicht, dass Polizisten bei Verhören den Tätern den Ernst der Lage klar machen müssen. Doch ihre Erniedrigung ist verboten.